Zusammenschluß Beschreibung Zusammenschluß  
 
   
Beschreibung von Zusammenschluß Infos zu Zusammenschluß und Beschreibung.
Nicht angemeldet: Anmelden | Impressum 
Navigation
· Hauptseite
· Know Forum - neu!
· Zufälliger Artikel
· Spezialseiten
· Alle Artikel
· Eingeordnet unter
Aktueller Artikel
· Seite bearbeiten
· Links auf diese Seite
· Verlinkte Seiten
· Versionen


 
 



Letzte Beiträge
Die Klimalüge CO2Guten Abend Herr Enger
"Meine Fr...
Volumenausdehnung be...Hallo da draußen, ich h
abe folgendes ...
Osterrätsel der Fran...Hallo, ich hab' mich leide
r mit meinere ...
was ist denn mit dem...Hallo, der Song heißt Cal
istan "...
Strichcode entschlüs...Hallo benni, ich stehe
gerade vor dem...
Lust auf Focus Rätse...Hallo, an alle Spezialist
en dieses Räts...
ErdölServus, Erdöl hat keine
Formel, da es...
Frage an die Student...Hallo, im Prinzip ist das
eine gute Ide...
CO2 chemische Trennu...Hallo ....... CO2 in der
Luft wird begr...
IGBT ansteuerschaltu...Guten Tag, Wer weiss lief
ert eine funk...


Zusammenschluss

Dieser Text beschreibt Zusammenschluss.


Der untere Text beinhaltet die Zusammenschluss Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Zusammenschluss Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Zusammenschluss fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Zusammenschluss möglichst ausführlich zu halten.

Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Zusammenschluss Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Zusammenschluss beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Zusammenschluss. Fragen zu dem Thema Zusammenschluss können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.

Zusammenschluss Artikel

Buch-Tipp: Aldidente - Die Wohlfühlküche. Gesunde und leichte Rezepte für jeden Tag Das Buch "Aldidente - Die Wohlfühlküche. Gesunde und leichte Rezepte für jeden Tag" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch.

Überblick

Ein Zusammenschluss in dem Rechtssinn ist grundsätzlich eine Verbindung von bislang selbständigen Unternehmen und zwar in der Weise, dass ein oder mehrere Unternehmen die Kontrolle über ein oder mehrere andere Unternehmen erwerben.

Als rechtlicher Oberbegriff umfasst der Zusammenschluss eine Reihe von Sachverhalten, die häufig - umgangssprachlich und/oder betriebswirtschaftlich - mit besonderen Termini genannt werden, etwa die Fusion, die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens (joint venture), die Übernahme oder die Unternehmensverbindung, sofern ca. die oben bereits angedeuteten und unten näher ausgeführten Voraussetzungen vorliegen. Der Zusammenschluss muss nicht notwendigerweise freiwillig vonstatten gehen. Zu welchem Zweck der Zusammenschluss stattfindet, ist unerheblich.

Eine Verbindung unselbständiger Unternehmen ist kein Zusammenschluss. Daher ist die Verbindung von zwei Gesellschaften, deren Geschäftsanteile jeweils mehrheitlich von derselben Muttergesellschaft gehalten werden, eine unter dem Gesichtspunkt des Zusammenschlusses irrelevante konzerninterne Verbindung. Ein Zusammenschluss liegt auch nicht vor, wenn selbständige Unternehmen kooperieren, ohne dabei dem einen Unternehmen die Kontrolle über das andere zu gewähren und ohne die Kooperation in Form eines Gemeinschaftsunternehmens zu institutionalisieren. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn mehrere Unternehmen ihren Bedarf an einem bestimmten Produkt zu dem gemeinsamen Einkauf zusammenfassen. Die Kooperation kann allerdings mit dem Kartellverbot in Konflikt geraten, wenn sie mit Wettbewerbsbeschränkungen verbunden ist.

Zusammenschlüsse unterliegen je nach ihrer Bedeutung grundsätzlich der einzelstaatlichen oder europäischen Zusammenschlusskontrolle.

Buch-Tipp: Aldidente - Fix & lecker. Die besten 20-Minuten-Rezepte Eine Beschreibung zum Buch "Aldidente - Fix und lecker. Die besten 20-Minuten-Rezepte" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

Zusammenschlusstatbestände

Der "Zusammenschluss" wird sowohl in dem europäischen als auch in dem einzelstaatlichen Recht in der Regel durch Zusammenschlusstatbestände definiert und konkretisiert:

In Deutschland unterliegt der Zusammenschluss den §§ 35 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die entsprechende Zusammenschlusstatbestände enthalten. Danach ist ein Zusammenschluss

  • der Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens (einschließlich Verschmelzungen) in dem ganzen oder teilweise,
  • der Erwerb der Kontrolle über ein anderes Unternehmen,
  • der Erwerb von mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen (einschließlich der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens) sowie
  • der Erwerb sonstigen wettbewerblich erheblichen Einflusses auf ein anderes Unternehmen.

Im europäischen Recht ist die Zusammenschlusskontrolle durch die so genannte Fusionskontrollverordnung VO 139/2004/EG (zuvor VO 4064/89/EWG) geregelt. Auch hier sind Zusammenschlusstatbestände vorhanden. Danach liegt ein Zusammenschluss vor, wenn

  • zwei oder mehr bisher voneinander unabhängige Unternehmen fusionieren oder
  • ein oder mehrere Unternehmen durch den Erwerb von Anteilsrechten oder Vermögenswerten, durch Vertrag oder in sonstiger Weise die unmittelbare oder mittelbare Kontrolle über die Gesamtheit oder Teile eines oder mehrerer anderer Unternehmen erwerben (einschließlich der Gründung eines (Vollfunktions-) Gemeinschaftsunternehmens).

Der Zusammenschluss durch Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens wird üblicherweise als asset deal, der Zusammenschluss durch Erwerb von Kapitalanteilen oder Stimmrechten als share deal genannt.

Die Kontrolle über ein anderes Unternehmen in dem Sinne sowohl des deutschen als auch des europäischen Wettbewerbsrechts erlangt der Erwerber beispielsweise dadurch, dass er das Eigentum an Immobilien, Betriebsmitteln, gewerblichen Schutzrechten oder sonstigen Vermögenswerten der Absichtgesellschaft erwirbt, oder dadurch, dass er die Möglichkeit erlangt, auf die Zusammensetzung der Entscheidungsorgane der Absichtgesellschaft und/oder die Beschlussfassung darin Einfluss zu nehmen, oder auch dadurch, dass personelle Verflechtungen mit der Absichtgesellschaft hergestellt werden.

Buch-Tipp: Aldidente - Friends & Family. Kochen für viele Gäste Eine Beschreibung zum Buch "Aldidente - Friends und Family. Kochen für viele Gäste" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

Zusammenschlusskontrolle

An den Zusammenschlusstatbestand knüpft die Zusammenschlusskontrolle an. Eine Verbindung von Unternehmen, die einen Zusammenschlusstatbestand erfüllt, ist - in Deutschland beim Bundeskartellamt, auf europäischer Ebene bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - zur Zusammenschlusskontrolle anzumelden, sofern der Zusammenschluss eine bestimmte Mindestbedeutung erreicht. Diese Mindestbedeutung wird in den gesetzlichen Bestimmungen über die Zusammenschlusskontrolle in der Regel durch Mindestanforderungen in Bezug auf Umsatz oder Marktanteil der beteiligten Unternehmen definiert.

siehe auch: Portal Recht | Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen | Zusammenschlusskontrolle | Bundeskartellamt | Kommission der Europäischen Gemeinschaften



Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

Weiteres zu dem Artikel Zusammenschluss

Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: Eigentum, Portal, Recht, Unternehmen
Schnellzugrif auf verwandte Texte:
 
NEU! Frage im Forum zum Thema:
 
Wenn die Beschreibung 'Zusammenschluss' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Zusammenschluss Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Zusammenschluss' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Zusammenschluss' und 'Zusammenschluss' Definition sehr dankbar.

Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Zusammenschluss' Beschreibung entsprechen.
· Diese Seite wurde bisher 1.168 mal abgerufen.
· Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 16.05.2008 um 14:16:03
· Diese Seite wurde zuletzt geändert um 16:12, 21. Aug 2004.
· Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Zusammenschluss aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Inhalte. In der Wikipedia ist eine Autorenauflistung verfügbar.

Von ""

· Diese Seite wurde bisher 1.168 mal abgerufen.
· Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 16.05.2008 um 14:16:03
· Diese Seite wurde zuletzt geändert um 16:12, 21. Aug 2004.
· Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008